Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit führen für Existenzgründungswillige oder Kunden, die sich mit dem Gedanken einer Existenzgründung tragen, Orientierungsberatungen durch.
 
Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit, Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, durch Gewährung des Gründungszuschusses, als Leistung zum Lebensunterhalt für die Startphase der Selbstständigkeit, unterstützen.
Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen gewährt werden:
 
 
Phase 1:
Der Gründer kann einen Zuschuss für 6 Monate in Höhe seines bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300,- EUR als Sozialversicherungspauschale, die zur sozialen Absicherung des Gründers dient, erhalten.
Der Gründer muss jedoch bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von mindestens 150 Tagen haben. Außerdem muss eine hauptberufliche (d.h. eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende) selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden.
Für die Gewährung des Gründungszuschusses sind vor allem die persönliche, fachliche und unternehmerische Eignung durch den Gründer nachzuweisen. Zur Sicherung der dargelegten Eignung kann die Agentur für Arbeit entsprechende Maßnahmen zur Feststellung der Eignung einleiten. Weiterhin muss ein Unternehmenskonzept vorliegen, welches von einer fachkundigen Stelle geprüft wurde und das Gründungsvorhaben als tragfähig positiv befürwortet.
 
 
Phase 2:
Die Agentur für Arbeit kann für weitere 9 Monate die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300,- EUR monatlich gewähren. Hier sind durch den Existenzgründer aussagefähige Unterlagen zum Geschäftsverlauf (Bericht über die Geschäftstätigkeit der 1. Phase, Übersicht zu den Einnahmen und den Ausgaben in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, Ausblick und Erwarten an die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate) vorlegen.
Bei beiden Phasen handelt es sich um nichtrückzahlbaren Zuschuss.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit Zwickau
Werdauer Str. 18
08056 Zwickau
Tel.: +49 (0) 800 4 5555 00
E-Mail: zwickau@arbeitsagentur.de
web: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zwickau

 
Geschäftsstelle Werdau
Markt 29/31
08412 Werdau
Tel: +49 (0) 800 4 5555 00
E-Mail: werdau@arbeitsagentur.de
web: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zwickau/werdau
 

Geschäftsstelle Hohenstein-Ernstthal
Schillerstraße 5b
09337 Hohenstein-Ernstthal
Tel: +49 (0) 800 4 5555 00
E-Mail: hohenstein-ernstthal@arbeitsagentur.de
web: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zwickau/hohenstein-ernstthal