Neues in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Gering verdienende Selbstständige mussten bisher im Verhältnis sehr hohe Beiträge für die Krankenkasse aufbringen. Mit dem 1. Januar 2019 ist das fiktive Mindesteinkommen dieser Versicherten merklich auf 1.038,33 € gesunken. Auch in der rückwirkenden Beitragseinstufung gibt es Änderungen, so dass es Geld zurück geben kann.

Wie die Beitragseinstufung bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen wird, wie
die Mindestbemessungsgrenzen jetzt funktionieren und welche neuen Grenzwerte bzw. Rechengrößen die gesetzlichen Krankenkassen in 2019 ansetzen, darüber informiert
René Sacher von der Krankenkasse BARMER in unserer Informationsveranstaltung am
29. Januar 2019 in der IHK in Zwickau. Wir möchten Sie sehr herzlich dazu einladen.

Veranstalter :
IHK Chemnitz, Regionalkammer Zwickau
Termin :
29.01.2019
Zeit :
14:00 - 15:30 Uhr
Kosten :
keine

Veranstaltungsort :
IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau
Äußere Schneeberger Str. 34
08056 Zwickau

Ansprechpartner :
Herr Christian Müller
eMail-Adresse :
christian.mueller@chemnitz.ihk.de
Telefon :
0375 814 2301


Es wird um eine Anmeldung beim genannten Ansprechpartner gebeten.



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